Seniorenbeauftragter gesucht

In der Gemeinde Leegebruch ist ein Ehrenamt zu besetzen. Gemeindevertretung und -verwaltung suchen eine oder einen Seniorenbeauftragte oder Seniorenbeauftragten. Im letzten Jahr beschloss die Gemeindevertretung eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung, die dieses Ehrenamt einführte. Nunmehr soll dieses Amt personell besetzt werden. Die Gemeindevertretung hat dies auf Vorschlag des Bürgermeisters per Beschluss vorzunehmen.

Der § 5 der Hauptsatzung (nachzulesen im Internet www.leegebruch.de) gibt Auskunft über die Aufgaben der oder des Seniorenbeauftragten: Er oder Sie soll die „besonderen Interessen der Gruppe der älteren Einwohner“ vertreten. Dazu ist ihr oder ihm „Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen der Gemeindeverwaltung und Beschlüssen der Gemeindevertretung im Hinblick auf die Belange der Senioren der Gemeinde Stellung zu nehmen.“ Da diese Aufgabenformulierung recht offen und weit gehalten ist, besteht viel Spielraum für die eigene Definition des Aufgabenbereiches im Rahmen der geltenden Gesetze. Auf jeden Fall kann und soll der oder die Seniorenbeauftragte sich zu Fragen sozialer und infrastruktureller Probleme im Ort äußern und Vorschläge machen dürfen.

Wer hat Interesse an diesem Ehrenamt (es werden höchstens Aufwendungen ersetzt)?

Ihre formlose Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Dezember 2015 an die Gemeindeverwaltung Leegebruch, Eichenhof 4 oder per E-Mail an gemeinde@leegebruch.de unter dem Stichwort „Seniorenbeauftragter“.

Giso Siebert