Neues Bundesmeldegesetz, Neuerung beim Wohnungswechsel

Ab dem 01. 11. 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, damit treten neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern künftig beachtet werden müssen. Auf der Internetseite der Gemeinde und beim Einwohnermeldeamt gibt es ein Informationsblatt. Dort sind wissenswerte Regelungen dargestellt.

Auswirkungen gibt es z. B. zukünftig beim Wohnungswechsel, hier muss der Ein- oder Auszug schriftlich bestätigt werden. Das entsprechende Formular kann per Post übersandt werden, persönlich abgeholt oder auf der Internetseite der Gemeinde Leegebruch heruntergeladen werden.

Für Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen der Meldebehörde zur Verfügung. Telefon: (03304) 24 96-21 oder -31.