Neue Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Leegebruch

Am 20. 11. 2015 ist die überarbeitete Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Gemeinde Leegebruch (ObVO) in Kraft getreten.

Die neue Verordnung baut auf der alten aus dem Jahr 2001 auf und enthält einige Änderungen und Präzisierungen. So wurde zum Beispiel dem Paragrafen „Verunreinigungsverbot“ ein Absatz hinzugefügt, der jetzt die Sanktionierung von unbefugter Plakatierung oder von Graffiti-Schmierereien verbessert. Allein die Grafitti-Beseitigung an der denkmalgeschützten Dorfkapelle hat im Jahr 2015 bereits 3.000 Euro gekostet. Bereits vier Wochen nach der Beseitigung wurde diese leider wieder erneut beschmiert.

Jedes Grundstück muss mit einer von der Straße aus sichtbaren Hausnummer versehen sein. Das Hausnummernschild ist bei Tag und Nacht in einem lesbaren Zustand zu halten, es muss also bei Dunkelheit beleuchtet sein. Diese Regelung kann im Ernstfall Leben retten, denn Sie erleichtert Rettungskräften die Orientierung.

Der Paragraf „Tiere“ wurde ebenfalls erweitert, Tierhalter sind verpflichtet ein Behältnis, zum Beispiel eine Tüte, mitzuführen um den Kot ihrer Tiere zu entsorgen. Wer ohne ein solches Behältnis angetroffen wird, erhält eine Verwarnung.

Die Mitarbeiter des Bauhofes haben bereits neue Hundekotbehälter im Gemeindegebiet angebracht, weitere sind im nächsten Jahr geplant. Neben der Verunreinigung der Straßen, Wege und Plätze, bereitet der Hundekot auch der umliegenden Landwirtschaft große Probleme, das Heu und Stroh lässt sich mit dem Tierkot nicht mehr vermarkten.

Eine weitere Neuerung ist, dass Eigentümer verpflichtet sind, ihre Grundstücke frei von Ratten und sonstigem Ungeziefer zu halten.

Untersagt ist auch das Füttern herrenloser Tiere, zum Beispiel von Tauben und streunenden Katzen. Einzige Ausnahme sind Singvögel, diese dürfen im Winter gefüttert werden.

Um den Nachbarschutz zu verbessern, gibt es nunmehr eine geregelte Mittagsruhe. Sie gilt in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten in der Zeit von 13 bis 15 Uhr. Für gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten gilt diese Regelung nicht, hier geht es um vermeidbaren Lärm.

Festgeschrieben ist nunmehr auch, dass das Halten mit Kraftfahrzeugen auf Grünstreifen und Anlagen nicht gestattet ist.

Die Einhaltung der Verordnung wird durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Leegebruch überwacht.

Der Einsatz des Ordnungsamtes fand in diesem Jahr auch verstärkt an den Wochenenden und in den Abendstunden statt, dieses wird zukünftig auch weiterhin so umgesetzt.

Diese Verordnung ist ein wichtiger Baustein für einen sauberen und lebenswerten Ort.

Veröffentlicht ist die vollständige ObVO auf der Internetseite der Gemeinde Leegebruch www.leegebruch.de.

 

Norman Kabuß
Amtsleiter Gestaltung der Umwelt, Ordnung und Sicherheit