Hinweise zum Holzfeuer im Freien
Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen verboten. Erlaubt ist jedoch das gelegentliche Abbrennen eines kleinen Holzfeuers (Lagerfeuer) soweit sich keine Belästigung oder Gefährdung daraus ergibt. Der Rauch und Geruch eines Gartenfeuers, bei dem zusammen mit Holz- auch andere Abfälle verbrannt werden, sind eine Belästigung für Mensch und Umwelt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke. Soweit sich Nachbarn (berechtigt) beschweren, muss von Belästigungswirkungen durch das Feuer und damit also von einem Brennverbot ausgegangen werden.
Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden.
Pflanzliche Abfälle aus Haushalt und Garten dürfen nicht verbrannt werden. Jede Person hat sich im Umgang mit Stoffen mit einer besonderen Brand- oder Explosionsgefährdung oder mit sonstigen gesundheitsschädlichen Sachen und Stoffen so zu verhalten, dass Menschen, Tiere und Sachwerte nicht gefährdet werden.
Für Feuer mit mehr als ein Meter Größe des Brennstoffhaufens, wie es insbesondere bei Brauchtumsfeuern der Fall sein kann, ist es erforderlich, rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes zu beantragen.
Soweit Sie Grün-, Baum- und Strauchschnitt nicht selbst kompostieren können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit bei der örtlichen Entsorgungsfirma eine Entsorgung anzumelden oder aber in den zugelassenen Anlagen persönlich abzuliefern. Dies ist mit einer geringfügigen Gebühr verbunden.
Bei Einhaltung der folgenden zehn Regeln sind Gefährdungen oder Belästigungen nicht zu erwarten.
Sollten in diesem Zusammenhang noch weitergehende Fragen bestehen, so können Sie sich gern an das Amt Gestaltung der Umwelt, Ordnung und Sicherheit der Gemeindeverwaltung Leegebruch, unter Tel. (03304) 24 96-18 bzw. 24 96-17, wenden.
Norman Kabuß
Amtsleiter Gestaltung der Umwelt, Ordnung und Sicherheit
10 Regeln für das Feuer im Freien:
- Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter.
- Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
- Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden.
- Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen-bzw. Grillanzünder entfachen.
- Löschmittel immer bereithalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher).
- „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
- Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen.
- Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug, das Feuer unverzüglich löschen.
- Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.
- Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer! Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt, Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden.