Bürgerbeteiligung zur Baumschutzsatzung
Wegen ihrer ökologischen und kulturellen Bedeutung waren im Gebiet des Landes Brandenburg Bäume seit 1981 gesetzlich geschützt. Die mehrfach geänderte Baumschutzverordnung auf Landesebene war nur bis zum 31.12.2009 befristet, da der Baumschutz lt. Landesregierung orts- und bürgernah erfolgen sollte. Dies wollte man über Schutzverordnungen für Landkreise bzw. Schutzsatzungen für Gemeinden erreichen. Da zum Ende des Jahres 2009 nur ein Bruchteil der Landkreise eigene Regelungen verabschiedet hatte, wurde die Gültigkeit der Brandenburgischen Baumschutzverordnung letztmalig bis zum 31.12.2010 verlängert. Inzwischen haben die allermeisten Gemeinden im Kreis für sich eine Baumschutzsatzung in Kraft gesetzt. Der Landkreis Oberhavel hat allerdings bis heute keine Verordnung erlassen und dies ist nach aktueller Rücksprache mit der dortigen Naturschutzbehörde auch nicht zu erwarten. Somit ist in Leegebruch der teilweise sehr schöne und ortsbildprägende Baumbestand auf Privatgrundstücken mit Ausnahme der Vegetationszeit vom 01.03. bis zum 30.09. und mitunter im Einzelfall bestehenden Biotopregelungen nicht geschützt. Insofern können Eigeninteressen (z. B. Vermeidung von Laub- und Schattenwurf) schnell gegenüber dem Gemeinwohl bzw. Interesse am Baumerhalt (Ortsbild, Sauerstoffspender, Schadstofffilter, Lebensraum für andere Lebewesen) die Oberhand gewinnen. Auch ist für die Bürger die gegenwärtige Rechtslage oftmals nicht klar bzw. missverständlich.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung der Gemeinde Leegebruch einen Satzungsentwurf zum Baumschutz verfasst. Dieser wurde am 05.11.2014 mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen und soll nun mittels Bürgerbeteiligung abgerundet werden. Die Anmerkungen und Hinweise der Bürger fließen dann in die Beschlussvorlage der Gemeindevertretung mit ein. Der Satzungsentwurf ist auf der Internetseite der Gemeinde Leegebruch veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit in der Zeit vom 01.12. – 31.12.2014 im Rathaus beim Amt zur Gestaltung der Umwelt, Ordnung und Sicherheit im Zimmer 214 eine Stellungnahme schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.
Die Verwaltung verspricht sich vom vorgelegten Satzungsentwurf, dass die Unsicherheit beseitigt und die Gemeinde für die Bürger wieder direkter Ansprechpartner zur Gestaltung der Umwelt wird. Zudem könnte die Satzung in Zeiten immer notwendiger werdenden Klimaschutzes auch eine Sensibilisierung Aller für Natur und Bäume bewirken. Vor allem unbedingt erhaltungswerte Bäume wären dann mit einer wirksamen Unterschutzstellung versehen.
Norman Kabuß
Jean Schlötels
Amt Gestaltung der Umwelt, Ordnung und Sicherheit
der Gemeinde Leegebruch
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